Liebe Unternehmerin, was passiert, wenn du dein Business nicht führen kannst?
Keine leichte und deshalb fast bedrohliche Frage, die wir zu gern unbeantwortet lassen. Da sich unsere Gemeinschaft der Wirtschaftsfrauen Südniedersachsen zu einem großen Anteil aus Solopreneurinnen und Unternehmerinnen mit wenigen Beschäftigten zusammensetzt, haben wir in diesem Jahr genau das Thema aufgenommen, vor dem sich wohl die meisten am liebsten drücken. Da uns die letzten Jahre gezeigt haben, wie wichtig es ist, abgesichert zu sein und nicht alles auf eine Karte zu setzen, laden wir im Oktober die Notarin und Fachanwältin für Familienrecht Franziska Golder zum Gespräch ein.
Franziska, wenn auch die Scheu da ist, sich mit dem Risiko auseinanderzusetzen, wo müssten wir anfangen?
Ich sehe insbesondere bei Einzelunternehmerinnen die Notwendigkeit, sich dieses Problems nicht nur bewusst zu werden, sondern auch anzunehmen, da hier kein Geschäftspartner vorhanden ist, der im Alltag einspringen und die Zügel in die Hand nehmen würde, wenn der Unternehmerin etwas zustößt.
Welche Maßnahmen sollten getroffen werden?
Ich möchte meinen Businessimpuls dazu nutzen, euch Anregungen mitzugeben, wie ihr eure Vorsorgeordner erstellt oder euch zumindest mit dem Problem beschäftigt. Wofür müssen Vollmachten ausgestellt werden, um unternehmerisch handlungsfähig zu bleiben? Das kann sich sowohl auf Bankkonten als auch auf Entscheidungsbefugnisse und Handlungen gegenüber Kunden beziehen. Wichtig ist, zu verhindern, dass eine von der Unternehmerin ausgestellte Vollmacht angezweifelt werden kann oder sogar ihre Gültigkeit verliert.
Wie ist es um die eigene Vorsorge bestellt? Fällt das auch da hinein?
Was die Vorsorge betrifft, ist es sinnvoll, sich mit einer Patientenverfügung und/oder einer Betreuungsverfügung auseinanderzusetzen. Zur Vorsorge gehört aber auch ein Blick ins Familienrecht und die Frage: Wie wirkt sich die Ehe auf euer Business aus? Und was ist eigentlich mit euren Kindern, wenn ihr alleinerziehend und handlungsunfähig seid?
Fragen über Fragen, die Franziska Golder am Montag, den 9. Oktober um 12:00 Uhr im Business-Impuls reduzieren und erläutern wird. Franziska Golder ist seit Anfang 2011 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 Fachanwältin für Familienrecht. 2020 trat sie in die Kanzlei Kleinjohann ein und ist dort Partnerin. Anfang 2022 wurde sie zur Notarin bestellt.